Mangelnde Kommunikation des Bundes mit den Ländern hat offensichtlich die Ablösung der Staatsleistungen verhindert. Der Leiter des Katholischen Büros in Nordrhein-Westfalen, Antonius Hamers, sieht bei den Bundesländern derzeit keine Neigung, die Staatsleistungen abzulösen.
Das erklärte Hamers, der auch Domkapitular in Münster ist, gegenüber der „Tagespost“. Im Rahmen einer Audienz bei Papst Franziskus vor wenigen Tagen hatte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder erklärt, das Thema einer Ablösung der Staatsleistungen in Deutschland sei "vom Tisch", das sei auch unter den Bundesländern "so intoniert".
Aktuell scheine es ihm, so Hamers weiter, dass der Versuch der derzeitigen Bundesregierung, ein Grundsätzegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, scheitern werde. „Dem Bund ist es nicht gelungen, die Länder frühzeitig und konstruktiv einzubinden – obwohl die Länder anschließend ‚die Zeche bezahlen‘ müssen“, betonte der Leiter des Katholischen Büros. Auch angesichts der Haushaltslage in den meisten Ländern gehe er davon aus, dass man das Thema weiterhin nicht angehen möchte.
Bereitschaft der Kirche
Dennoch betonte der Priester: „Von Seiten der katholischen Kirche vertreten wir den Standpunkt, dass wir für eine Ablösung offen sind, aber eine äquivalente Entschädigung fordern.“ Ob das in Zukunft durchsetzbar sein werde, scheint Hamers zumindest fraglich. „Das Thema wird uns weiter beschäftigen, und unsere Verhandlungsposition wird sicherlich nicht besser“, so sein Fazit aus der gegenwärtigen Entwicklung.
Auftrag der Verfassung
Die Fraktionen der Bundesregierung waren zu Beginn der Legislaturperiode fest entschlossen, ein Grundsätzegesetz zu verabschieden. Verschiedene Fachleute hatten mehrfach auch in jüngerer Zeit auf die schwierige Materie und die prekäre Haushaltslage der Länder als dauerhafte Hindernisse hingewiesen. Bei den Staatsleistungen handelt es sich um jährliche Zahlungen der Bundesländer an die Diözesen und Landeskirchen. Diese werden mit den laufenden Zahlungen für entgangene Erträge aus den 1803 enteigneten Gütern entschädigt. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland hat den Auftrag zur Ablösung dieser Staatsleistungen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen. Alle bisherigen Versuche einer Ablösung sind jedoch immer wieder gescheitert. DT/pwi
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